Befreiung der Mehrwertsteuer 2023 nach JStG 2022 für Photovoltaikanlagen

Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, dass den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber vergünstigen wird.
Konkret geht es dabei um die Einsparung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.
Für wen gilt die Steuerbefreiung?
Das JStG gilt für Deutschland und somit für Käufe, bei denen sich Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befinden. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist von unserer Seite nicht möglich.
Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?
Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3
Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.
Wie versichere ich, dass die Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist?
Sie können hier ein Formular herunterladen und uns dieses per Mail an PV2023@bosswerk.de zusenden.
Dort bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sollte Ihre Bestellung aus 2022 jetzt erst zur Auslieferung kommen, prüfen Sie bitte, ob die Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall senden Sie uns das Formular ebenfalls ausgefüllt zurück. Wir prüfen, ob Sie die USt. zurück erhalten können.
Geben Sie als Betreff an: "Mehrwertsteuer 2023" und Ihre Bestellnummer.
Wie fülle ich die PDF Datei aus?
Einfach Ausdrucken, ausfüllen und uns dann ein Scan oder Foto vom Dokument schicken.
Wie würde dann die Bestellung ablaufen?
Sie können ganz normal jetzt die Ware kaufen.
In der Bestellabwicklung beantworten Sie bitte die Fragen bzw. setzen den Haken an den geforderten Stellen.
Im Warenkorb erfolgt bereits ein Hinweis, ob eine Bestellung mit 0% USt gültig ist. Der neu berechnete Betrag wird am Ende vom Bestellprozess vor dem Absenden der Bestellung angezeigt.
Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück, wenn ich bereits in 2022 bestellt und bezahlt habe, die Ware aber erst in 2023 geliefert wird?
Sollte Ihre Bestellung die Bedingung erfüllen und Sie uns dies bestätigt haben, erhalten Sie den Steuerbetrag von uns zurück.
Dafür ist allerdings notwendig, dass uns die ausgefüllte PDF Datei vorliegt.
PDFDokument: Befreiung der Mehrwertsteuer 2023 nach JStG 2022 für PV